AGB
§1 Leistungen, Hausordnung
Mit fristgemäßer Zahlung des Mitgliedsbeitrages, gemäß §2 dieser Vereinbarung, erwirbt das Mitglied das Recht zur Nutzung der im Internet unter www.unit-wiesbaden.de dargestellten Kurse nach 24stündiger vorheriger Anmeldung. Für die Nutzung besonders gekennzeichneter Bereiche oder Sonderleistungen können zusätzliche Kosten erhoben werden. Ist ein Kurs bereits mit der maximal möglichen Teilnehmerzahl ausgebucht, hat das Mitglied kein Anspruch auf Erstattung eines Teils oder des gesamten Mitgliedsbeitrages. Die näheren Einzelheiten regelt die Hausordnung. Unit Wiesbaden behält sich Änderungen der Hausordnung auch ohne Zustimmung des Mitglieds vor, soweit dadurch nicht der Wesensgehalt dieses Vertrages berührt wird und diese das Mitglied nicht unangemessen benachteiligen. Das Unit Wiesbaden ist berechtigt einmal jährlich 2 wöchige Betriebsferien durchzuführen, in denen das Unit Wiesbaden geschlossen ist. Während dieser Zeit ist die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages suspendiert. Das Mitglied kann verlangen, dass sich sein Vertrag um den Zeitraum dieser Schließung unentgeltlich verlängert. Die Rechte aus der Mitgliedschaftsvereinbarung sind nicht übertragbar.
Die Power Plate Mitgliedschaft berechtigt zur Buchung von maximal 2 Power Plate Einheiten pro Woche. Die Power Plate Einheit dauert 20min und es können nur die im Terminbuch als frei deklarierten Zeiten in Anspruch genommen werden.
Mehrfachkarten (10er oder 20er Karten usw.) berechtigen zur Nutzung der vorher definierten Leistung über die definierte Anzahl an Kursen, Power Plate Trainings oder Personal Coaching Leistungen.
Mitgliedschaften verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
§2 Mitgliedsbeitrag, Zahlungen
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus am ersten Werktag eines jeden Monats fällig. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen durch eigenes Verschulden in Zahlungsrückstand, so ist Unit Wiesbaden berechtigt, den Beitrag für die Restlaufzeit des Vertrages mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen. Der auf der Vorderseite eingetragene Mitgliedsbeitrag gilt bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung und monatlicher Abbuchung oder bei Vorauszahlungen für die gesamte Laufzeit.
§3 Ruhen der Mitgliedschaft
Für den Fall einer längeren Erkrankung gewährt Unit Wiesbaden dem Mitglied bei Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attestes Vertragsruhezeiten von bis zu drei Monaten. Um diese Monate verlängert sich die Dauer des Vertrages.
§4 Haftung
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Mitglieds, insbesondere von Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unit Wiesbaden haftet nicht für vom Mitglied ausschließlich selbst verschuldete Unfälle. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Gerätebenutzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Schäden, die das Mitglied an Unit Wiesbaden verursacht, sind vom Mitglied zu ersetzen. Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die Unit Wiesbaden nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz.
In allen Fällen, in denen Unit Wiesbaden abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet er nur so weit, wie ihm oder seinen Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für das Trainieren an den Trainingsgeräten verlangt Unit Wiesbaden, bei folgenden Gegenanzeigen mit allem Nachdruck, vor Trainingsbeginn einen Arzt oder Spezialisten aufzusuchen: Schwangerschaft, Thrombose, Herz- und/ oder Arterienprobleme, frische Wunden (beispielsweise als Folge einer Operation), Prothesen, Diabetes, Epilepsie, Entzündungen, akute Migräne, Herzschrittmacher, Tumore, künstliche Implantate (wie insbesondere künstliche Gelenke, Schrauben, Stifte, Platten, empfängnisverhütende Intrauterinpessare oder Spiralen, etc.).
§5 Mitgliedschaft, Kündigung
Unit Wiesbaden ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere berechtigt: bei Verstoß gegen die Hausordnung trotz vorheriger Abmahnung und bei Zahlungsverzug von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Mitgliedsbeiträgen.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Kündigung bei Unit Wiesbaden. Wird die Kündigung aus Gründen erklärt, die das Mitglied zu vertreten hat, so behält Unit Wiesbaden den Beitragsanspruch für den Kündigungsmonat. Im Übrigen werden bereits gezahlte Beiträge anteilig erstattet. Nicht genutzte Einheiten von Mehrfachkarten sind von der Erstattung ausgeschlossen.
§6 Datenschutz, Gerichtsstand, Nichtigkeitsklausel
Unit Wiesbaden ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mitglieds gemäß §§ 20, 28 BDSG zur Abwicklung des Vertrages zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, Bankverbindung usw. sind vom Mitglied Unit Wiesbaden unverzüglich mitzuteilen. Für die Mitgliedschaftsvereinbarung gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Unit Wiesbaden in Wiesbaden. Sollten einzelne Bestimmungen der sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung, die der am nächsten kommt, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
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mit Top Yogalehrern aus Deutschland
11. September 2010
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Auf unserer Ausbildungs-Website unit-ausbildung.de finden Sie unsere nächsten Ausbildungs-Termine, z.B.
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